Die Aufgaben der KKS
Allgemein gesagt: Die KKS soll die Arbeit der Kirchengemeinden fördern, trägt aber auch Verantwortung für die übergemeindlichen Aufgaben im Kirchenkreis, also z.B. für Verkündigung, Erziehung und Bildung, Diakonie und Mission, Ökumene und Öffentlichkeitsarbeit. Dazu soll die KKS das gesamte "kirchliche öffentliche Leben" im Kirchenkreis "beobachten" und Anregungen für die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden geben. Außerdem nimmt die KKS den Tätigkeitsbericht des Superintendenten (bzw. des KKV) und der diversen Ausschüsse entgegen, die aus seiner Mitte heraus gebildet wurden.
Konkreter geht es darum, dass die KKS auf Kirchenkreisebene tatsächlich höchste Gewalt in Sachen Finanzen wie in Sachen Personalpolitik ausübt: Sie berät und beschließt den Haushaltsplan ebenso wie den Stellenplan, der die von ihr errichteten, für den Kirchenkreis und seine Einrichtungen notwendigen Pfarr-, Diakon- und sonstigen Mitarbeiter-Stellen enthält.
Sie wählt ihr Präsidium (KKS-Vorstand) ebenso wie den Kirchenkreisvorstand (KKV), der die laufenden Aufgaben (in der Regel monatlich) wahrnimmt und für die Ausführung ihrer Beschlüsse sorgt, wenn die KKS nicht zusammengetreten ist.
Die KKS stellt auch die Grundsätze für die Verteilung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel auf, schafft Einrichtungen im Kirchenkreis, beschließt Eingaben an die Landessynode usw. usf. Und hat dabei natürlich jede Menge Anträge und Vorlagen abzustimmen...
All das selbstverständlich im Rahmen des landeskirchlichen Rechts und der Kirchenkreisordnung (KKO).