Kirchenkreis-Synode (KKS)

Unser Parlament

Die Kirchenkreissynode (KKS) ist so etwas wie das "Parlament" des Kirchenkreises. Es tritt im Kirchenkreis Norden pro Jahr etwa zwei- bis dreimal an unterschiedlichen Orten zusammen. Seine Amtszeit folgt immer der (alle sechs Jahre stattfindenden) Wahl der Kirchenvorstände, beginnt mit dem 1. Januar und dauert sechs Jahre - aktuell amtiert die jetzige KKS also von Anfang 2019 bis Ende 2024.
Die Sitzungen sind übrigens grundsätzlich öffentlich!

Die Aufgaben der KKS

Allgemein gesagt: Die KKS soll die Arbeit der Kirchengemeinden fördern, trägt aber auch Verantwortung für die übergemeindlichen Aufgaben im Kirchenkreis, also z.B. für Verkündigung, Erziehung und Bildung, Diakonie und Mission, Ökumene und Öffentlichkeitsarbeit. Dazu soll die KKS das gesamte "kirchliche öffentliche Leben" im Kirchenkreis "beobachten" und Anregungen für die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden geben. Außerdem nimmt die KKS den Tätigkeitsbericht des Superintendenten (bzw. des KKV) und der diversen Ausschüsse entgegen, die aus seiner Mitte heraus gebildet wurden.

Konkreter geht es darum, dass die KKS auf Kirchenkreisebene tatsächlich höchste Gewalt in Sachen Finanzen wie in Sachen Personalpolitik ausübt: Sie berät und beschließt den Haushaltsplan ebenso wie den Stellenplan, der die von ihr errichteten, für den Kirchenkreis und seine Einrichtungen notwendigen Pfarr-, Diakon- und sonstigen Mitarbeiter-Stellen enthält.

Sie wählt ihr Präsidium (KKS-Vorstand) ebenso wie den Kirchenkreisvorstand (KKV), der die laufenden Aufgaben (in der Regel monatlich) wahrnimmt und für die Ausführung ihrer Beschlüsse sorgt, wenn die KKS nicht zusammengetreten ist.

Die KKS stellt auch die Grundsätze für die Verteilung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel auf, schafft Einrichtungen im Kirchenkreis, beschließt Eingaben an die Landessynode usw. usf. Und hat dabei natürlich jede Menge Anträge und Vorlagen abzustimmen...

All das selbstverständlich im Rahmen des landeskirchlichen Rechts und der Kirchenkreisordnung (KKO).

Die Zusammensetzung der KKS

Der KKS gehören je nach Gemeindegröße eine bestimmte Zahl von Delegierten an, die von dem jeweiligen Kirchenvorstand (und wo vorhanden: auch vom Gemeindebeirat) dazu gewählt werden.

Bis zu zehn weitere Mitglieder werden vom Kirchenkreisvorstand (KKV) berufen, drei davon auf Vorschlag der Mitarbeitendenkonferenz aus deren Mitte, eines der zehn berufenen Mitglieder sollte die Kreisfrauenbeauftragte sein. -

Außerdem gehört auch der Superintendent der KKS an.
Übrigens wurden für alle gewählten Mitglieder der KKS StellvertrerInnen bestimmt, die im Falle der Verhinderung oder des Ausscheidens regulärer Mitglieder an deren Stelle treten. Die KKS ist bei Anwesenheit der Hälfte ihrer Mitglieder beschlussfähig.

Aktuelle Mitglieder der KKS

Der Vorstand der KKS
Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern. Er bereitet die Sitzungen vor und stellt die Tagesordnung (im "Benehmen" mit dem KKV) auf. Er stellt die ordnungsgemäße Zusammensetzung und Beschlussfähigkeit fest. Der Vorsitzende leitet die Sitzung, eine Beisitzerin bzw. eine Vertreterin des Kirchenamts Aurich führt das Protokoll.
Vorsitzender: Theodor Weber, Hage
Stellv. Vors.: Dr. Joachim Kleen, Arle
Beisitzende: Gisela von Brethorst-Schmidt, Großheide - Barbara Klaassen, Norden-Ludgeri

Unsere Delegierten

I. Delegierte der Wahlbezirke

Stadt

 

Inseln

 

Land

Brookmerland


II. Weitere Personen (vom KKV berufene)
a) Auf Vorschlag der Mitarbeiterkonferenz vom KKV berufen:

b) Weitere vom KKV berufene Personen:

   
III. Der Superintendent
Christian Neumann

IV. Mitglieder der Landessynode und KKV-Mitglieder lt. §28,3 KKO
N.N. (zur Zeit kein Vertreter / keine Vertreterin aus dem KK Norden)

Der aktuelle Stellenrahmenplan

Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Stellenrahmenplan, der nach ausführlichen Beratungen im Stellenplanungs-Ausschuss, im Kirchenkreisvorstand (KKV) und in der Kirchenkreissynode (KKS) die vorgesehene Entwicklung für Pfarr- und Diakonenstellen, weitere Haupt- und Nebenamtliche im Planungszeitraum (aktuell: 2023-2028) beschreibt.
Sie finden ihn HIER.

Die aktuelle Finanzsatzung

Bedeutsam ist auch die Finanzsatzung, die nach Beratungen im Finanz-Ausschuss und im Kirchenkreisvorstand (KKV) ebenfalls durch die Kirchenkreissynode (KKS) beschlossen wird. Um die Satzung der finanziellen wie inhaltlichen Entwicklung anzupassen und die Gemeinden bestmöglich zu unterstützen, sind hier häufiger Neuregelungen und ein erneuter Beschluss über die aktualisierte Fassung erforderlich.  Die aktuelle Finanzsatzung (9. Fassung vom 12.12.2023) finden Sie HIER.