Religionsunterricht ist wichtig. Für die Gesellschaft.
Glaube braucht Bildung und Bildung braucht Religion.
Der Religionsunterricht ist ein wesentlicher Teil des schulischen Bildungsauftrags. Denn er macht die kritische Beschäftigung mit religiös geprägter Weltwahrnehmung und Weltdeutung erst möglich. Und die ist zur persönlichen Identitätsbildung unverzichtbar.
Religion ist ein eigenständiger Bereich der Kultur. Und prägt menschliches Leben. Aufgrund der Globalisierung und der vielfältigen weltanschaulichen Lebenszusammenhänge, in denen Kinder heute aufwachsen, wird religiöse Bildung immer wichtiger.
Der Rat der EKD hat 2006 in seinen „10 Thesen zum Religionsunterricht“ betont: Der Religionsunterricht ist ein unverzichtbarer Ort für
- die existentielle Verwurzelung und Orientierung,
- die ethische Urteilsbildung,
- die Ausbildung kultureller und religiöser Toleranz.
Die Müttter und Väter des Grundgesetzes haben bestimmt, dass „der Religionsunterricht in den öffentlichen Schulen ... ordentliches Lehrfach“ ist, und zwar „unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften“ (Art. 7.3 GG). Damit steht er in gemeinsamer Verantwortung von Staat und Religionsgemeinschaft und ist konfessionell gebunden. Die Kirchen arbeiten mit dem Staat zusammen bei der Lehrerbildung und der Erstellung der Lehrpläne.